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Datenschutz
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Die nachfolgenden Pflichtinformationen beziehen sich auf die leitenden Ärzte/Direktoren der einzelnen Kliniken und Institute.
Für alle leitenden Ärzte gilt:
- Die jeweilige gesetzliche Berufsbezeichnung wurde in Deutschland verliehen.
- Es besteht eine Mitgliedschaft in der Ärztekammer Nordrhein.
- Die zuständige Aufsichtsbehörde im Rahmen der kassenärztlichen Tätigkeit ist die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
- Die berufsrechtliche Regelung ist die Berufsordnung der Ärztekammer Nordrhein
Beauftragte/r für Medizinproduktesicherheit – MPSB
Die aktuelle Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) verlangt im §6, dass jede Gesundheitseinrichtung mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten sicherzustellen hat, dass eine sachkundige und zuverlässige Person mit medizinischer, naturwissenschaftlicher, pflegerischer, pharmazeutischer oder technischer Ausbildung als Beauftragter für Medizinproduktesicherheit bestimmt ist.
Zu den Aufgaben des Medizinprodukte-Sicherheitsbeauftragten zählen:
- Sammlung und Bewertung von Meldungen über Risiken bei Medizinprodukten
- Einbringung ins Risikomanagamentsystem (Sicherheitshinweise bei Beinnah-Vorkommnisse)
- Einleitung notwendiger Maßnahmen (z.B. Information von Gremien und Behörden, Information der Anwender, Produktrückrufe und Korrekturmaßnahmen koordinieren
- Kontakt zum zentralen Kooperationspartner / Einkauf
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